Befreiung vom Präsenzunterricht
10. 05. 2020
Vorerkrankungen
Liebe Eltern,
bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Gleiches gilt für Kinder, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit Personen leben, die einer Risikogruppe angehören.
Wenn Sie ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien wollen, schreiben Sie eine formlose aber begründete Unterrichtsentschuldigung und lassen Sie diese der Schule zukommen (Briefkasten).
Mit freundlichen Grüßen
S. Goller