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Elternbrief zur gesamten Schulöffnung ab 29.06.20

24. 06. 2020

Liebe Eltern,

ab Montag 29.06.2020 öffnen in Baden- Württemberg die Grundschulen für den gesamten Präsenzunterricht. Die Aufnahme des Regelunterrichts findet unter Pandemiebedingungen statt.

Folgende Auflagen müssen nach der aktuellen Corona-Verordnung eingehalten werden:

  • Es gelten nach wie vor Coronaregeln, die entsprechend eingehalten werden müssen. (Bitte Masken weiterhin mitbringen.)
  • Für Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene gilt nach wie vor der Mindestabstand in der Schule. Für die Kinder untereinander gilt das Abstandsgebot in der Grundschule nicht mehr. (Bitte beachten Sie, dass die Studie, die Grundlage für die Öffnung ist, nicht untersucht hat, ob Kinder generell infektiös sein können.)
  • Die Kinder müssen in einem festen Verband, der nicht wechseln darf, Unterricht erhalten. Das heißt auch immer von derselben Lehrperson, höchstens 2 Lehrpersonen im Team.
  • Der Unterricht muss zu verschiedenen Zeiten beginnen und versetzte Pausenzeiten haben, damit sich die Lerngruppen nicht vermischen.
  • Der Unterricht konzentriert sich auf die Hauptfächer Mathematik, Deutsch und zum Teil Sachunterricht.
  • Es darf kein Sport- und Musikunterricht stattfinden.
  • Es gibt bis zum Schuljahresende keine schriftlichen Leistungsfeststellungen mehr.
  • Als Eltern müssen Sie eine Gesundheitserklärung (siehe Anlage) ausfüllen. Diese geben die Kinder bis spätestens Montag, 29. Juni 2020 bei den Klassenlehrern ab.
  • Bei Krankheitsanzeichen laut Corona-Verordnung (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn…) muss Ihr Kind auf jeden Fall zu Hause bleiben und medizinische Beratung in Anspruch nehmen.
  • COVID-19 ist meldepflichtig.
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern können die Erziehungsberechtigten diese aufgrund einer relevanten Vorerkrankung an der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss mit dem Kinderarzt abgeklärt werden.
  • Die hygienischen Maßnahmen, die von der Schule eingerichtet wurden, bleiben bestehen.
  • Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind untersagt.
  • Besprechungen und Konferenzen müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Abstandsgebots zu achten.
  • Die Notbetreuung entfällt.

Anpassungen, die im neuen Schuljahr gelten, werden mitgeteilt, sobald wir diese erhalten. Für unsere Schule, unsere Schüler und für Sie bedeutet dies, dass sich im Ablauf unserer derzeitigen Schulstrukturen nichts Grundlegendes ändert. Ab Montag 29.06. kommt jedes Kind jeden Tag zu den momentan geltenden Unterrichtszeiten in die Schule. Die Gruppeneinteilungen entfallen.

Wir wünschen allen Beteiligten weiterhin viel Kraft und Geduld, Schule unter Pandemiebedingungen zu erleben.

Das Team der Grundschule Westerstetten