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Infos zum Einschulungsjahr

Einschulungsablauf der Grundschule Westerstetten zum Einschulungsjahr

 

Liebe Eltern der Kindergartenkinder im Vorschuljahr,

mit Beginn des letzten Kindergartenjahres beginnt für ihr Kind der Einschulungsprozess. In dieser Phase startet bereits der Kontakt zwischen der Kindertagesstätte und der Grundschule, denn hierbei geht es um die Feststellung der Schulreife. Die Grundschule Westerstetten, wie jede andere allgemeinbildende Grundschule auch, bestimmt eine Kooperationslehrerin. Diese ist das Bindeglied zwischen Kindertagesstätte und Grundschule und ist verantwortlich, in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen die Einschulungsfähigkeit der Kinder zu beraten. Gerne können Sie sich auch bei Fragen an die Kooperationslehrerin der Schule wenden. Unser Schulgesetz schreibt einen genauen Ablauf des Einschulungsprozesses vor. Für die Kindertagesstätte Westerstetten und die Grundschule Westerstetten haben wir gemeinsam im Team folgenden Ablauf (entsprechend der Gesetzesvorgaben) festgelegt.

 

Ende September/Oktober:

  • erster Kontakt zwischen der Kooperationslehrerin und den Erzieherinnen –Grundschule (Terminplanung)

  • Einverständniserklärung der Eltern zu Entwicklungsgesprächen zwischen Kindertagesstätte und Grundschule einholen

  • Erster Kontakt der Kooperationslehrerin mit den Kindern im Kindergarten (Hospitation)

  • Bei vorliegender Einverständniserklärung nimmt ihr Kind an der Kooperation Teil, mit dem Ziel, das Kind möglichst unterstützend in Bezug auf seine Einschulungsreife im Blick zu behalten.

  • Kooperationssitzung: Schulleitung/ Kindertagesstättenleitung/ Erzieherinnen/ Kooperationslehrerin der Schule

  • Beginn der vorschulischen Förderung der Kinder in Kleingruppen in der Schule durch die Kooperationslehrerin

 

 ab September:

  • Gespräche zwischen den Erzieherinnen und der Kooperationslehrerin - Austausch über Entwicklungsstand und Lernvoraussetzungen des Kindes

 

Januar:

  • 1. Elternabend für Vorschuleltern zu Inhalten der Kooperation, Schulreife, Schulfähigkeit und organisatorischen Abläufen im Kontext der Einschulung

 

Februar:

  •  Bis zum 1. Februar des Vorschuljahres kann ein Antrag zur Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein besonderes

          Bildungsangebot über die Schule beim Staatlichen Schulamt Biberach gestellt werden.

  • Mitte Februar findet die Schulanmeldung für alle schulpflichtigen Kinder statt.

  • Kannkinder und Kinder bei denen eine Zurückstellung oder eine vorzeitige Einschulung überlegt wird, müssen nicht zu diesem Termin erscheinen.

Juli:

  • 2. Elternabend für die Eltern der Vorschulkinder zu organisatorischen Punkten des Einschulungstages und Aspekten der Schuleingangsphase

 

Oktober - Juli:

  • Die Vorschulkinder nehmen an den Kooperationsterminen der Kooperationslehrerin der Schule teil.

  • Weitere Kooperationssitzungen und Elternberatungsgespräche mit Vertretern des Kindergartens und der Schule.

  • Entscheidung über Zurückstellungen oder vorzeitige Einschulungen der Kinder obliegen laut Schulgesetz der Schulleitung. Entscheidungen hierüber können bis Ende Juli getroffen werden.

 

Information zur Zurückstellung:

Sollten Sie sich überlegen, Ihr Kind für ein Jahr zurückstellen zu wollen, erhalten Sie von der Kindertagesstätte oder von der Kooperationslehrerin Informationen zum Ablauf der Zurückstellung. Mündlich melden Sie den Zurückstellungswunsch bis Ende Januar bei den Erzieherinnen und der Kooperationslehrerin an. Ein begründeter Antrag, von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben, muss bis spätestens Mitte Juli gestellt werden und wird an der Schule abgegeben. Das Formular hierfür erhalten Sie vom Kindergarten oder der Kooperationslehrerin. Die Schulanmeldetermine sind für Kinder, bei denen eine Zurückstellung überlegt wird nicht relevant. Eine nachträgliche Schulanmeldung ist nach Vereinbarung bis Mitte Juli möglich.

 

Information zur vorzeitigen Einschulung:

Eine Einschulung für Kinder, die nach dem Stichtag  6 Jahre alt werden, kann mit einem Schreiben (Formular über Kindergarten oder Kooperationslehrerin erhältlich) beantragt werden.

 

 

Stichtagsregelung:

 

  • Einschulungsstichtag 30.06.